Sie haben ein
Jobproblem?
Hier bekommen Sie Unterstützung!
Wir helfen Ihnen, Ihre Position zu stärken und Ihr Recht durchzusetzen.
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können vielfältig sein:
Zusätzlich zu den üblichen Vergütungsformen wie Stundenlohn oder Monatsgehalt gibt es weitere Ansprüche, die es zu berücksichtigen gilt. Beispielsweise ist ein Zuschlag für Überstunden nur dann vorgesehen, wenn dies vertraglich oder tariflich festgelegt ist. Hingegen bestehen grundsätzlich Ansprüche auf Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber vor, dass für eine Arbeit am Sonntag ein bezahlter freier Tag gewährt werden muss. Auch in Bezug auf Weihnachts- und Urlaubsgeld sollten Arbeitnehmer wissen, dass ihre Ansprüche nicht nur aus Verträgen oder Tarifverträgen, sondern oft auch aus betrieblicher Übung oder Gewohnheitsrecht erwachsen können. Der Mindestlohn, der derzeit bei 12 Euro liegt, ist ein weiteres häufiges Diskussionsthema. Es ist jedoch zu beachten, dass bei allen Ansprüchen Fristen zur Geltendmachung in Arbeits- oder Tarifverträgen existieren, die oft innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit eingehalten werden müssen. Ob diese Regelung wirksam im Arbeitsvertrag verankert wurde, ist jedoch oft fraglich und muss anhand entwickelter Kriterien durch die Rechtsprechung geprüft werden.
Das sollten Sie jetzt beachten:
Wenn Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, gibt es einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:
- Prüfen Sie die Kündigung: Überprüfen Sie die Kündigung auf ihre Rechtmäßigkeit. Achten Sie dabei auf Formfehler, wie zum Beispiel eine fehlende Unterschrift oder falsche Adressierung. Auch die Einhaltung der Kündigungsfrist sowie die Gründe für die Kündigung sollten überprüft werden.
- Fristen beachten: Es gibt bestimmte Fristen, die Sie einhalten müssen, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel drei Wochen ab Erhalt der Kündigung.
- Arbeitsbescheinigung anfordern: Fordern Sie eine Arbeitsbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber an, die Sie für eine spätere Arbeitslosengeldbeantragung benötigen werden.
Was können wir für Sie tun?
Sie sind Arbeitnehmer und haben Angst vor einer möglichen Kündigung oder möchten sichergehen, dass Sie im Falle einer Kündigung angemessen entschädigt werden? Wir von Jobproblem verstehen, dass solche Situationen sehr stressig sein können und bieten Ihnen unsere Unterstützung an.
Unsere erfahrenen Arbeitsrechtsexperten stehen Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Arbeitnehmer gewahrt bleiben und dass Sie bei einer Kündigung angemessen entschädigt werden. Wir werden Ihnen dabei helfen, den bestmöglichen Kündigungsschutz zu erreichen, einschließlich der Prüfung der Kündigungsgründe und der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Verhandlung einer Abfindung, um sicherzustellen, dass Sie im Falle einer Kündigung angemessen entschädigt werden. Wir werden Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und die bestmögliche Abfindung auszuhandeln.
Zudem helfen wir Ihnen auch dabei, ein Arbeitszeugnis zu erhalten, das Ihren Leistungen und Fähigkeiten entspricht. Wir werden sicherstellen, dass Ihr Arbeitszeugnis korrekt und positiv formuliert ist, damit Sie sich in Ihrer zukünftigen Karriere weiterentwickeln können.
Vertrauen Sie uns, wir werden Sie in dieser schwierigen Situation unterstützen. Kontaktieren Sie uns am besten über das Anfrageformular. Sie können uns dabei auch bereits Unterlagen hochladen – je besser wir informiert sind, desto besser können wir Sie in Ihrem kostenlosen Ersttelefonat zum vorteilhaftesten Vorgehen beraten.
Welche Kosten entstehen dabei für mich?
Wir verstehen, dass die Kosten für Rechtsberatung ein weiterer wichtiger Faktor sind, der viele Arbeitnehmer davon abhält, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Jobproblem bietet jedoch verschiedene Möglichkeiten, das Kostenrisiko zu minimieren, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen. Eine Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars. Dabei zahlen Sie nur, wenn wir erfolgreich sind und Ihre Interessen durchsetzen. Wir werden mit Ihnen eine transparente und faire Erfolgshonorarvereinbarung treffen, damit Sie genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.
Unsere kostenlose Erstberatung bietet einen ersten Einblick in unsere Auffassung von Rechtsdienstleistung und soll Ihnen ein Gefühl für Ihre rechtlichen Möglichkeiten geben. So können Sie entscheiden, ob wir der richtige Partner für Sie sind.
Wir sehen es als unsere Aufgabe, Ihnen zu helfen und Sie auf Ihrem Weg zu einer erfolgreichen Lösung Ihrer arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und wir möchten, dass Sie Ihre Rechte durchsetzen können!
FAQ
Ihnen ist gekündigt worden oder es wurde Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten und Sie möchten in einem ersten Schritt die Höhe Ihrer möglichen Abfindung wissen? Kein Problem mit unserem Abfindungsrechner.
Ob Ihnen eine Abfindung zusteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel haben Sie bei einer betriebsbedingten Kündigung Anspruch auf eine Abfindung, wenn Ihr Arbeitgeber dies im Sozialplan oder in einem Aufhebungsvertrag vorgesehen hat.
Auch wenn es keine betriebsbedingte Kündigung gab, kann es in einigen Fällen möglich sein, eine Abfindung auszuhandeln. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihr Arbeitgeber ein Interesse daran hat, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen oder wenn er Ihnen eine Kündigung als Teil einer Umstrukturierung oder Fusion des Unternehmens angeboten hat.
Die Höhe einer Abfindung im deutschen Arbeitsrecht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Alter des Arbeitnehmers, der Höhe des letzten Bruttogehalts sowie dem Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Am weitesten verbreitet ist die Formel, wonach die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung beträgt. Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der 10 Jahre beschäftigt war und zuletzt 3.000 € im Monat verdiente, würde nach der Faustformel eine Abfindung von 15.000 € erhalten.
In der Praxis werden Abfindungen meist im Rahmen von Abfindungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt. Hierbei haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel unterschiedliche Interessen und es kann zu Verhandlungen kommen. Achtung: Die angebotene Abfindung mag im ersten Moment hoch klingen, doch sie muss voll versteuert werden.
Da einem eine Abfindung nicht automatisch zusteht und meist individuell verhandelt werden muss, empfiehlt es sich unbedingt, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten in Bezug auf eine Abfindung zu prüfen.
Neueinstellungen gehören wie Kündigungen zum Arbeitsleben. Sie geschehen viel öfter als als man meinen mag. Allein in Deutschland gibt es ca. 4 Millionen Kündigungen pro Jahr. Die gute Nachricht: Der Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut für Arbeitssuchende wie schon lange nicht mehr. Eher ist es für Arbeitgeber schwierig, geeignete Fachkräfte zu finden. Daher ist Ihre Ausgangssituation alles andere als schlecht. Sehen Sie Ihre momentane Situation als Herausforderung und als Chance. Holen Sie das bestmögliche für sich heraus und nutzen die Kündigung als Chance der Orientierung – wo eine Tür sich schließt, öffnet sich eine andere! Und eventuell ist es für Sie auch ein guter Zeitpunkt, sich endlich mal ein berufliches Coaching zu gönnen?
Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber nicht unter Druck setzen, weder zeitlich noch emotional. Versuchen Sie, weiterhin zu agieren, statt lediglich auf andere zu reagieren! Bleiben Sie gelassen und versuchen Sie, die Situation möglichst emotionslos zu betrachten.
Wir wissen aber auch wie schwierig das ist. Wenn Sie sich durch den Jobverlust also in Ihrem Selbstwertgefühl sehr angeknackst fühlen, kann es sehr hilfreich sein, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Dies kann Ihnen dabei helfen, die eigene Situation wieder sachlich zu beurteilen und aus der Opferrolle herauszufinden. Dies gelingt meist besser, wenn man das Heft des Handelns in der Hand behält und später sagen kann, dass man unter den gegbenen Umständen das bestmögliche Ergebnis für sich erzielen konnte. Gerne möchten wir Ihnen dabei helfen – das ist unser Servicegedanke.
Mit einiger Wahrscheinlichkeit werden Sie diese Frage unmittelbar nach einer Kündigung mit Nein beantworten. Sie sind verletzt und geschockt, haben vielleicht so gar nicht mit einer Kündigung gerechnet. Ein paar praktische Fragen sollten Sie sich aber über die emotionalen Aspekte hinaus stellen, denn sie haben unmittelbar oder später auf Ihr weiteres Erwerbsleben. Dazu gehören beispielweise die folgenden:
» Bekommen Sie ein wohlwollendes Zeugnis und sind die Formulierungen positiv im Hinblick auf anstehende Bewerbungen?
» Ist der Kündigungsgrund nachvollziehbar und rechtlich unangreifbar?
» Hat man versucht, vor der Kündigung oder bei Vorlage eines Aufhebungsvertrages Druck auf Sie auszuüben?
Wenn Sie eine oder mehrere Fragen negativ beantworten müssen, sollten Sie handeln. Lassen Sie sich durch einen professionellen und erfahrenen Anwalt rechtlich beraten. Es kommt häufiger vor, als Sie denken, dass eine Kündigung unwirksam ist – unsere Partneranwälte prüfen Ihre Unterlagen gerne auf mögliche Fehler und beraten Sie zu einem sinnvollen und erfolgversprechenden weiteren Vorgehen. Sie entscheiden dann alleine, ob Sie diesen Weg beschreiten wollen und ob wir Sie darauf begleiten dürfen!